ZenDiS startet Konsultationsprozess zu Souveränitätskriterien
Das Zentrum für Digitale Souveränität startet einen Konsultationsprozess: Ziel ist es, einen Konsens über Kriterien für Digitale Souveränität in der Öffentlichen Verwaltung herzustellen. Alle Interessierten können sich beteiligen. Das ZenDiS stellt zum Start des Prozesses seine Kriterien für Digitale Souveränität vor.
Bochum, 26.03.2025 Die Stärkung der Digitalen Souveränität ist erklärtes Ziel der Politik. Um den Status-quo zu bewerten und Hebel zu identifizieren, braucht es jedoch messbare Indikatoren. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) erarbeitet darum einen Souveränitätscheck, der auf klar definierten Kriterien beruht. In einem Konsultationsprozess ist die Öffentlichkeit eingeladen, diese mit auszuarbeiten. Als Grundlage dient der Entwurf eines Kriterienkatalogs, den das ZenDiS erarbeitet hat.
Transparenz & Offenheit im Prozess
Ziel des Konsultationsprozesses ist, einen breiten Konsens über belastbare Souveränitätskriterien zu erzielen. Entsprechend sind alle Interessierten aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Forschung und Wirtschaft eingeladen, sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Unter www.souveränitätscheck.de kann gelesen und kommentiert werden. Der Konsultationsprozess startet ab sofort und endet am 15. Mai 2026.
Alexander Pockrandt, Geschäftsführer ZenDiS, unterstreicht: „Digitale Souveränität konnte bisher weder valide bewertet noch gesteuert werden. Das ändern wir mit klaren Kriterien und dem darauf aufbauenden Souveränitätscheck. Der Prozess ist offen und transparent. So wollen wir einen breiten Konsens für dieses gesamtgesellschaftlich relevante Thema herstellen.“
Fundierter Kriterienkatalog als Grundlage
Als Grundlage für den Konsultationsprozess hat das ZenDiS das Papier „Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität – aus messbar wird machbar“ veröffentlicht. Es enthält einen Vorschlag für einen Kriterienkatalog. Die dort vorgestellten Kriterien bewerten einerseits die IT-Infrastruktur, weiten den Blick jedoch auf die Organisation insgesamt einschließlich Strategien und Kompetenzen. Die Kriterien werden mit Risikoaspekten verknüpft und lassen sich perspektivisch mit Prüffragen und Nachweisen konkret bewerten. Der Kriterienkatalog baut auf Vorarbeiten unter anderem des IT-Planungsrats, der EU-Kommission und aus der Wissenschaft auf.
Pamela Krosta-Hartl, Geschäftsführerin ZenDiS, erläutert: „Der Kriterienkatalog bildet eine fundierte Grundlage, um Digitale Souveränität messbar und steuerbar zu machen – so lassen sich effektive Maßnahmen ergreifen und Ergebnisse bewerten.“
Das Papier kann hier gelesen werden.
Zum Konsultationsprozess gelangen Sie hier.
Über das ZenDiS
Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde 2022 durch die Bundesregierung gegründet. Als Kompetenz- und Servicezentrum unterstützt das ZenDiS die Öffentliche Verwaltung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum langfristig abzusichern – vor allem, indem kritische Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern aufgelöst werden. Dazu konzentriert sich das ZenDiS in der ersten Ausbaustufe darauf, den Einsatz von Open-Source-Software in der Öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Das ZenDiS ist eine GmbH und liegt derzeit zu 100 Prozent in der Hand des Bundes. Die Beteiligungsführung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Sitz des ZenDiS ist Bochum.
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