Gemeinsam. Digital. Souverän.

Markennutzungsrichtlinie

Stand: 27.10.2026

1. Gegenstand der Richtlinie und Zielsetzung

ZenDiS ist eine Gesellschaft des Bundes, die quelloffene Software für die Öffentliche Verwaltung und andere Abnehmer entwickelt und diesen bereitstellt, insbesondere die Office- und Kollaborationssuite „openDesk“ und die Plattform „openCoDE“. openDesk wird in zwei Varianten bereitgestellt: (i) openDesk Enterprise Edition und (ii) openDesk Community Edition.

Diese Markennutzungsrichtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Dritte eingetragene Marken und sonstige Kennzeichen, an denen ZenDiS Rechte hält (gemeinsam die „ZenDiS-Marken“, im Einzelnen aufgeführt in Ziffer 2) für eigene Zwecke nutzen dürfen.

Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die ZenDiS-Marken zuverlässig auf Herkunft und Qualität der ZenDiS Software hinweisen und Verwechslungen vermieden werden, während Community, Partner und Anwender die ZenDiS Software aktiv nutzen und darüber sprechen können.

Wichtig zu wissen: Die Software von ZenDiS wird unter Open-Source-Lizenzen bereitgestellt. Diese Lizenzen gewähren ausschließlich Rechte am betreffenden Quellcode, umfassen jedoch keinerlei Rechte zur Nutzung der ZenDiS-Marken. Diese verbleiben, sofern diese Richtlinie, vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen keine Ausnahmen vorsehen, bei ZenDiS.

Die Einhaltung dieser Richtlinie ist für jeden verbindlich, der die ZenDiS-Marken nutzt oder nutzen möchte – unabhängig davon, ob er ZenDiS Software nutzt.

2. Geltungsbereich und Markeninhaberschaft

Diese Richtlinie erfasst sämtliche Kennzeichen, an denen ZenDiS Rechte hält, insbesondere:

  • die eingetragenen Wort- bzw. Wort-/Bildmarken

    • „openDesk“ (DE Nr. 302023011022, EU Nr. 019042176, CH Nr. 820444),

    • „ZenDiS“ (DE Nr. 3020211154835),

    • „openCoDE“ und „openCode“ (DE Nr. 302021115484, DE Nr. 302021118707, DE Nr. 302021118708);

  • die Bezeichnungen und zugehörigen Logos

    • „openDesk Approved Sovereign Service Provider“ (ASSP),

    • „openDesk Approved System Integrator“ (ASI),

    • „Official openDesk Distributor“,

    • „openDesk Enterprise Edition“ und

    • „openDesk Community Edition”;

  • die grafische Darstellung sämtlicher vorgenannten Kennzeichen in den jeweils von ZenDiS bereitgestellten Varianten (Farbe, Graustufen, Icon).

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die von dieser Richtlinie erfassten Logos in ihren jeweiligen Originalfassungen:​​​

​​​​​​​​3. Allgemeine Regelungen

3.1 Zustimmungsgrundsatz

Die Nutzung der ZenDiS-Marken bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ZenDiS. Dies gilt auch für deren Weitergabe an Dritte. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Nutzung oder Weitergabe nach den Bestimmungen dieser Richtlinie ausdrücklich gestattet ist.

Anfragen sind an die in Ziffer 8 genannte Kontaktstelle zu richten.

Eine Zustimmung der ZenDiS ist insbesondere in den folgenden Fällen erforderlich:

  • jede kommerzielle Nutzung der ZenDiS-Marken, insbesondere in eigenen Produktnamen, auf Werbematerialien oder Merchandising-Artikeln für eigene Produkte;

  • die Verwendung der ZenDiS-Marken oder verwechslungsfähigen Varianten hiervon in Domainnamen, Social-Media-Profilnamen oder App-Namen;

  • die Bezeichnung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Angebots als „zertifiziert von“, „offiziell“, „kompatibel mit“, „openDesk Ready“, „openDesk Compatible“, „openDesk Certified“ oder in sonstiger Weise formell mit ZenDiS verbunden;

  • die Nutzung der ZenDiS-Marken im Rahmen von Ausschreibungen, Vergabeverfahren oder öffentlichen Referenzangaben, soweit dabei der Eindruck einer besonderen Nähe zu ZenDiS entstehen könnte, die tatsächlich nicht besteht;

  • die Verwendung eines ZenDiS-Logos außerhalb der in Ziffer 3.7 beschriebenen Grenzen;

  • jede Nutzung im Rahmen einer Distributor-, CSP- Integrations- oder sonstigen Partnerschaft mit ZenDiS, wobei sich die Nutzung nach den in der jeweiligen Vereinbarung mit ZenDiS festgelegten Bedingungen richtet;

Eine Zustimmung wird in den folgenden Fällen voraussichtlich versagt:

  • die Verwendung einer ZenDiS-Marke oder eines ZenDiS-Kennzeichens als Bestandteil eines Firmen- oder Rechtsträgernamens;

  • die Bezeichnung einer eigenständigen, veränderten Version der ZenDiS-Software unter einer ZenDiS-Marke;

  • jede Nutzung, die den Ruf oder das Ansehen von ZenDiS oder der ZenDiS-Marken herabsetzt und nicht eindeutig als zulässige Meinungsäußerung Dritter erkennbar ist;

  • die Nutzung der ZenDiS-Marken, um nicht-souveräne Drittprodukte (z.B. G‑Suite, Microsoft 365) als souveräne Lösungen zu vermarkten; die Vermarktung von openDesk als BCM‑/Notfalllösung bleibt hiervon unberührt.

3.2 Transparenzgrundsatz

Insbesondere darf die Nutzung der ZenDiS-Marken weder den Eindruck erwecken, dass eine modifizierte Version als unveränderte ZenDiS-Software vertrieben wird, noch eine tatsächlich nicht bestehende Billigung, Förderung oder Zugehörigkeit der modifizierten Version zu ZenDiS suggerieren. Zulässig ist es hingegen, unter den gegebenen Voraussetzungen wahrheitsgemäß mitzuteilen oder zu veröffentlichen, dass ZenDiS-Software genutzt wird, jemand an der Community teilnimmt oder eine unveränderte Version bereitgestellt wird.

3.3 Modifizierte Versionen (Derivative Works)

Unter den jeweiligen ZenDiS-Marken dürfen Produkte und Dienstleistungen nur dann vertrieben, beworben oder auf sonstige Weise genutzt oder verwertet werden, wenn sie ausschließlich die von ZenDiS zugelassenen und/oder lizenzierten Softwarekomponenten und die von ZenDiS bereitgestellte Integrationsschicht jeweils unverändert verwenden. Als Modifikation in diesem Sinne gilt insbesondere, wenn die ZenDiS-Software Komponenten oder die Integrationsschicht verändert, durch eigene Anpassungen, zusätzliche eigene Module oder eine abweichende Konfiguration ergänzt oder geändert, durch eine eigenständig entwickelte Integrationsschicht ersetzt oder mit nicht von ZenDiS zugelassenen und/oder lizenzierten Softwarekomponenten kombiniert wird (z. B. im Fall eines Forks). In diesen Fällen ist ein Vertrieb, eine Bewerbung oder sonstige Nutzung oder Verwertung unter den ZenDiS-Marken unzulässig.

3.4 Verweisende Nutzung (Referenznennung)

Die ZenDiS-Marken dürfen unverändert in Texten (z. B. Produktbeschreibungen) verwendet werden, um wahrheitsgemäß auf die betreffende ZenDiS-Software, deren Funktionen oder das Verhältnis des Nutzers bzw. seines Produkts zu ZenDiS oder der Software hinzuweisen. Referenznennungen sind unzulässig, wenn sie den Eindruck einer Zertifizierung, Kompatibilitätsprüfung oder sonstigen Zusammenarbeit mit ZenDiS erwecken, die tatsächlich nicht besteht (vgl. Ziffer 3.1 lit. c)).

Zulässige Beispiele sind etwa:

  • „[Name/Firma/Produkt] nutzt openDesk“;

  • „[Produkt] ist Teil von openDesk“.

Wird im Rahmen der Referenznennung eine der ZenDiS-Marken zur Bezeichnung eines ZenDiS- Produkts verwendet, ist sie stets als Adjektiv vor dem beschreibenden Substantiv zu verwenden (z. B. „die Office- & Kollaborationssuite openDesk“). Unzulässig ist es dagegen, eine ZenDiS-Marke im Plural oder in besitzanzeigender Form zu verwenden, sie abzukürzen oder sie mit anderen Begriffen zu einem neuen (Kunst-)Wort zu verbinden (z. B. „openDesk-Pro“ oder „MyopenDesk“).

3.5 Berichterstattung

Die Nennung der ZenDiS-Marken in redaktionellen Beiträgen, Rezensionen, Schulungsunterlagen, wissenschaftlichen Arbeiten, Fachpublikationen und vergleichbaren Veröffentlichungen ist zulässig, soweit dabei erkennbar bleibt, dass es sich um eine unabhängige Aussage und nicht um eine offizielle Stellungnahme von ZenDiS handelt.

3.6 Communities und Nutzergruppen

Die ZenDiS-Marken dürfen im Namen einer Nutzergruppe oder Community-Veranstaltung verwendet werden, die sich inhaltlich mit openDesk oder anderen ZenDiS-Angeboten befasst, wenn:

  • der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppe auf einem ZenDiS-Angebot liegt (z. B. openDesk, openCode);

  • die Gruppe keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt;

  • etwaige Teilnahmeentgelte ausschließlich zur Deckung von Raum-, Verpflegungs- oder vergleichbaren Kosten dienen;

  • kein Eindruck einer offiziellen ZenDiS-Veranstaltung oder eines offiziellen ZenDiS-Kongresses entsteht, ohne dass eine solche tatsächlich vorliegt.

3.7 Logos

Sofern die Nutzung einer der in Ziffer 2 aufgeführten Wort-/Bildmarken oder eines Logos gestattet ist, gelten nachfolgende Vorgaben sowie ergänzend die Bestimmungen des ZenDiS-Styleguide, der auf Anfrage bei der in Ziffer 8 genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird:

  • das Logo ist stets in seiner Originalfassung zu verwenden, wobei es proportional skaliert, jedoch insbesondere nicht verzerrt, gedreht, eingefärbt oder anderweitig verändert werden;

  • das Logo darf nicht mit anderen Logos, Symbolen oder Marken zu einem neuen kombinierten Zeichen verbunden werden;

  • um das Logo herum ist ausreichender Raum freizuhalten, sodass es nicht durch andere Elemente verdeckt oder beeinträchtigt wird;

  • bei einer veränderten, abgeleiteten oder anderweitig modifizierten Version einer ZenDiS Software ist das jeweilige Logo vollständig zu entfernen (Ziffer 4.3 bleibt unberührt);

  • jede sonstige Nutzung eines Logos, die dessen Wiedererkennbarkeit beeinträchtigt oder den optischen Gesamteindruck in einer den vorstehenden Vorgaben widersprechenden Weise verändert, ist unzulässig.

3.8 Herkunftshinweis

Bei jeder gestatteten Nutzung der ZenDiS-Marken, die nicht unter Ziffer 3.5 fällt, ist an geeigneter Stelle (z. B. im Impressum oder in der Fußzeile) folgender oder ein sinngemäßer Hinweis aufzunehmen, sofern dies nicht bereits eindeutig aus dem Kontext der Nutzung hervorgeht: „[Konkrete ZenDiS-Marke(n)] ist/sind geschützte Marke(n) bzw. Bezeichnung(en) der ZenDiS GmbH.“

Der Hinweis ist dabei so zu platzieren und zu gestalten (z. B. hinsichtlich Schriftgröße, Kontrast und Positionierung), dass er für einen durchschnittlichen Betrachter ohne weiteres wahrnehmbar und lesbar ist; eine lediglich technisch vorhandene, aber faktisch nicht wahrnehmbare Angabe (z. B. in stark verkleinerter Schrift, an versteckter Stelle oder ausschließlich im Quelltext) genügt diesen Anforderungen nicht.

In Fällen, in denen der Eindruck einer Verbindung zu ZenDiS erweckt werden könnte, ohne dass eine solche besteht, ist zusätzlich klarzustellen, dass keine Sponsoring-, Billigungs- oder sonstigen Zugehörigkeitsbeziehung zu ZenDiS besteht, sofern dies nicht bereits eindeutig aus dem Kontext hervorgeht.

4. Besondere Bedingungen für die openDesk Community-Edition

Die openDesk Community-Edition ist frei zugänglich und kann unter Einhaltung der betreffenden Lizenzbestimmungen in unterschiedlichster Weise weiterverwendet werden. Für ihre Kennzeichnung gelten die nachfolgenden besonderen Regeln, die sicherstellen, dass Herkunft und Qualität der openDesk Community-Edition für Dritte stets erkennbar bleiben.

4.1 Nutzung der openDesk Community-Edition, Weitergabe

Die openDesk Community-Edition ist stets entweder unter der Bezeichnung „openDesk Community-Edition“, ggf. ergänzt durch das zugehörige erweiterte Logo zu kennzeichnen. Die alleinige Bezeichnung „openDesk“ sowie die Verwendung des openDesk-Logos ohne den Zusatz „Community-Edition“ sind unzulässig. Dies gilt auch im Fall der Weitergabe einer Kopie der openDesk Community-Edition, soweit diese unverändert weitergegeben wird. Bei Modifizierungen gilt Ziffer 4.3.

4.2 Angebote der openDesk Community-Edition

Wer die openDesk Community-Edition unverändert am Markt anbietet, muss die folgenden Anforderungen beachten:

  • das Angebot ist durchgehend als „openDesk Community-Edition“ zu bezeichnen und entsprechend zu kennzeichnen; als Logo ist ausschließlich das von ZenDiS bereitgestellte erweiterte Logo „openDesk Community-Edition“ zu verwenden;

4.3 Modifizierte Versionen (Derivative Works)

Wird eine modifizierte Version (Ziffer 3.3) der openDesk Community-Edition selbst genutzt oder zur Nutzung bereitgestellt, gilt Folgendes:

  • sämtliche openDesk-Logos sind aus der geänderten Version zu entfernen;

  • die Bezeichnung „openDesk“ darf ausschließlich beschreibend verwendet werden, um die Herkunft wahrheitsgemäß zu benennen, (vgl. Ziffer 3.4);

  • eigene Marken oder Logos, die sich ausreichend von den ZenDiS-Marken abgrenzen, können auf der veränderten Version angebracht werden; die veränderte Version darf jedoch insbesondere nicht selbst „openDesk“ genannt oder unter einer Bezeichnung genutzt oder vertrieben werden, die „openDesk“ enthält oder dieser verwechslungsfähig ähnlich ist (Ziffer 3.8 zum Herkunftshinweis bleibt unberührt).

5. Besondere Bedingungen für openDesk Enterprise-Edition und Autorisierte Partner

Die openDesk Enterprise-Edition sowie die Zusammenarbeit mit autorisierten Partnern erfolgen im Rahmen kommerzieller Subskriptions- bzw. Partnervereinbarungen mit ZenDiS.

5.1 openDesk Enterprise-Edition

Die Bezeichnung „openDesk“ oder „openDesk Enterprise-Edition“ darf für ein eigenes Produkt oder Angebot nur verwendet werden, wenn kumulativ:

  • der Anbieter oder Nutzer die erforderlichen Subskriptionen von ZenDiS oder einem offiziellen Distributor erworben hat;

  • das Produkt oder Angebot einer von ZenDiS autorisierten Produktkonfiguration (Komponentenzusammensetzung, Bundle) entspricht; die Autorisierung richtet sich nach objektiven, von ZenDiS in der jeweiligen Partnervereinbarung oder einem dort in Bezug genommenen Dokument festgelegten Kriterien, insbesondere zur technischen Kompatibilität, Sicherheit und Interoperabilität der Komponenten.

5.2 Autorisierte Partner

Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnungen „Official openDesk Distributor“, „openDesk Approved Sovereign Service Provider“ (ASSP) und „openDesk Approved System Integrator“ (ASI) sowie zur Nutzung der jeweils zugehörigen Logos wird ausschließlich und unmittelbar durch ZenDiS im Rahmen der jeweiligen Partnervereinbarung (Distributor Agreement, ASSP Agreement bzw. ASI Agreement) eingeräumt. Art und Umfang der Markennutzung einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung richten sich nach den dort getroffenen Regelungen. Für die Nutzung der Logos gelten zusätzlich die allgemeinen Vorgaben in Ziffer 3.7. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und einer solchen Vereinbarung geht Letztere vor.

6. Durchsetzung und Verstöße

ZenDiS behält sich vor, jede Nutzung der ZenDiS-Marken zu überprüfen und bei Verstößen gegen diese Richtlinie geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Aufforderung zur Unterlassung oder Anpassung der Nutzung und, soweit erforderlich, die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche. ZenDiS kann insbesondere eine erteilte Zustimmung zur Nutzung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn der Nutzer einer berechtigten Aufforderung zur Unterlassung oder Anpassung der Nutzung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt oder ein erheblicher Verstoß gegen diese Richtlinie vorliegt; der Widerruf ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, insbesondere des Gewichts des Verstoßes und der wirtschaftlichen Folgen für den Nutzer, verhältnismäßig auszuüben.

Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer geplanten Nutzung der ZenDiS-Marken sollte vor Beginn der Nutzung die in Ziffer 8 genannte Kontaktstelle informiert und die Zustimmung abgewartet werden.

7. Änderungen dieser Richtlinie

ZenDiS kann diese Richtlinie mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Vorgaben, an eine Weiterentwicklung der ZenDiS-Software, der Produkt- und Paketstruktur von openDesk oder des Partnerprogramms oder an vergleichbare, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände erforderlich ist. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter www.zendis.de/markennutzung veröffentlicht.

Für Nutzer ohne eigene Partnervereinbarung mit ZenDiS gilt eine geänderte Fassung für Nutzungshandlungen ab ihrer Veröffentlichung; bereits erteilte Zustimmungen bleiben von der Änderung unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Führt eine Änderung dieser Richtlinie für einen Partner zu einer wesentlichen und unzumutbaren Verschlechterung seiner vertraglichen Position, ist dieser berechtigt, die von der Änderung betroffene Partnervereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

8. Kontakt

Für Fragen zu dieser Richtlinie, zur Nutzung der ZenDiS-Marken oder zur Einholung einer gesonderten Genehmigung zur Nutzung der ZenDiS-Marken wenden Sie sich bitte an:

Lutz Niemeyer, Kommunikationsmanager, Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH

E-Mail: lutz.niemeyer@zendis.de